Compliance & Hinweisgebermanagement
Compliance und Hinweisgebermanagement in der Reederei Jaegers Gruppe. Compliance hat für uns höchste Priorität und rechtmäßiges Handeln ist für unverzichtbar.
Verhaltenskodex – Code of Conduct
Die Reederei Jaegers Gruppe steht für einwandfreies ethisches und gesetzmäßiges Verhalten. Unternehmerische Verantwortung und Integrität sind feste Bestandteile unserer Unternehmenskultur in der Reederei Jaegers Gruppe. Es ist unser Anspruch, unter Einhaltung aller internen und externen Regeln weiterhin der bevorzugte Partner unserer Kunden zu sein.
Lieferantenkodex – Suppliers‘ Code of Conduct
Die Reederei Jaegers Gruppe steht für einwandfreies ethisches und gesetzmäßiges Verhalten. Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung für Umweltschutz und Nachhaltigkeit auch in unserer Lieferkette bewusst. Wir verpflichten unsere Lieferanten auf den Reederei Jaegers Lieferantenkodex (Suppliers‘ Code of Conduct).
Hinweisgebermeldesystem – Compliance Hotline
Die Reederei Jaegers Gruppe hat ein Hinweisgebermeldesystem im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eingerichtet. Das Hinweisgebermeldesystem steht allen Mitarbeitenden der Reederei Jaegers GmbH und ihren Tochtergesellschaften (Reederei Jaegers Gruppe), ehemaligen Mitarbeitenden, Geschäftspartner*innen und sonstigen unmittelbaren sowie mittelbaren Drittpartner*innen zur Verfügung. Über das Hinweisgebermeldesystem können mögliche Rechtsverstöße im oder in Zusammenhang mit dem Unternehmen (umfasst auch mögliche Verstöße innerhalb der Lieferketten) mitgeteilt werden.
Mögliche Verstöße
Bei Meldungen im Sinne des HinSchG handelt es sich insbesondere um Mitteilungen von Informationen über bzw. Hinweise auf mögliche Verstöße gegen nationale Strafvorschriften, bußgeldbewehrte Vorschriften zum Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder Rechte von Beschäftigten sowie interne Richtlinien und andere Missstände am Arbeitsplatz. Ebenso erfasst werden Hinweise auf mögliche Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union.
Interne Meldestellen
Für Hinweise stehen die:
E-Mailadresse: notification_reedereijaegers@mwe.com
oder die Telefonnummer: +49 (0) 69 9511450
der Anwaltskanzlei McDermott Will & Emery zur Verfügung.
Externe Meldestellen
Neben unserer internen Meldestelle ist im Bundesministerium für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet, an die Sie sich ebenfalls wenden können.
Darüber hinaus können Sie sich auch an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der europäischen Union wenden. Selbstverständlich steht Ihnen gegebenenfalls auch der Weg zu den Strafverfolgungsbehörden offen.
Vertraulichkeit
Angaben zu Ihrer Person sind freiwillig. Die interne Meldestelle behandelt auch anonym eingehende Hinweise. Der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten und Informationen wird gewährleistet.
Ihre Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein, gegenüber Dritten Angaben zu Ihrer Person zu machen, wird man sich zuvor mit Ihnen in Verbindung setzen.
Schutz vor Benachteiligung
Sie werden als Hinweisgeber mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vor Benachteiligungen und Repressalien, die aufgrund einer Beschwerde entstehen könnten, geschützt. Benachteiligungen, Einschüchterungen oder sonstige nachteilige Maßnahmen gegenüber einem Hinweisgeber werden nicht geduldet und sind deshalb nicht zu befürchten.
Datenschutz
Die Verarbeitung von Hinweisen erfolgt im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es werden nur die personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten verarbeitet und gespeichert, die zur Bearbeitung des Meldeverfahrens erforderlich sind. Nach Beendigung des Verfahrens und bestehender Aufbewahrungsfristen werden die personenbezogenen Daten anonymisiert oder gelöscht.